Wo steht die Kirchensteuer im Gesetz?
Wo steht die Kirchensteuer im Gesetz? 1919 wurde die Kirchensteuer in der Weimarer Verfassung verankert. In Artikel 137, Absatz 6 heißt es: „Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. Wann verjährt die Kirchensteuer? Steueransprüche Read more…