Wann ist eine Selbstanzeige zulassig?

Wann ist eine Selbstanzeige zulässig? Ab Beginn einer Prüfung: Bei leicht fahrlässig begangenen Delikten ist eine Selbstanzeige wie zuvor strafaufhebend und verbleibt ohne Zuschlag. Für vorsätzlich begangene Delikte ist ab Beginn der Prüfung keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich (Sperrwirkung). Warum macht man eine Selbstanzeige? Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § Read more…