Was bedeutet unbeschadet der Rechte Dritter?

Was bedeutet unbeschadet der Rechte Dritter? Die Genehmigung ergeht ”unbeschadet der Rechte Dritter”, d.h., dass u.U. Nachbarn Rechte gegen das Bauvorhaben geltend machen können. Wenn eine Wohnung oder ein Gebäudeteil ohne Baugenehmigung entgegen den baurechtlichen Vorschriften errichtet wurde, war keine Beantragung der Eigenheimzulage möglich. Wann ist eine Baugenehmigung rechtswidrig? Die Read more…